Negative Google Bewertung löschen

Wie kann ich Google dazu auffordern eine 1- Sterne Bewertung ohne Kommentar zu löschen?

Es ist ärgerlich, das Unternehmen hat eine 1- Sterne Bewertung von einem Nutzer mit Pseudonym erhalten, man kann weder den Urheber noch den Grund für eine solche schlechte Bewertung eruieren. In der Websuche bieten multiple Anwälte Ihre Dienste hierzu an, natürlich kostenpflichtig. Du kannst es aber auch selbst versuchen!

Der folgende Text dient gern als Vorlage, stellt jedoch ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Zudem habe ich Ihn nach eingehender Recherche und möglichst umfassend erstellt, eine Garantie, dass Deine Bewertung gelöscht wird, gebe ich jedoch nicht.

Eine große Bitte: Benutze diesen Text nicht copy & paste, denn Google erkennt standardisierte Texte sofort, was zu längeren Bearbeitungszeiten und geringeren Erfolgsaussichten führt!
Potenzieller Nachteil: Ein gescheiterter Löschversuch mit einem Mustertext und ohne ausreichende Argumentation oder spezifischen Bezug kann die Chancen auf eine spätere erfolgreiche Löschung verringern

Passe den folgenden Text also bitte an Deine individuellen Bedürfnisse an:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Löschung einer 1-Sterne-Bewertung ohne Kommentar, die in Bezug auf [mein Unternehmen], auf Ihrer Plattform abgegeben wurde. Nach eingehender Prüfung dieser Bewertung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass sie rechtswidrig ist und gegen geltende Gesetze sowie Ihre eigenen Community-Richtlinien verstößt.


Kurzdarstellung

Die beanstandete 1-Sterne-Bewertung ohne Kommentar verletzt die Rechte meines Unternehmens und schädigt mein Ansehen, ohne einen nachvollziehbaren Bezug zu meinen Leistungen herzustellen. Juristisch stützt sich dieser Antrag auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (§ 823 Abs. 1 BGB), die Verbreitung eines unwahren Eindrucks (§ 824 BGB) und die Störerhaftung (§ 1004 BGB analog). Zusätzlich verstößt die Bewertung gegen die Google Community-Richtlinien, die unsubstantiierte Bewertungen als potenziell unzulässig einstufen. Ich fordere Sie auf, die Bewertung binnen 14 Tagen zu prüfen und zu entfernen.

Sachverhalt

Die betreffende Bewertung enthält keinerlei Kommentar oder sachliche Begründung. Dadurch fehlt jeder nachvollziehbare Bezug zu meinen Leistungen oder zum Unternehmen insgesamt. Diese Art von Bewertung ist geschäftsschädigend, da sie potenzielle Kunden in unangemessener Weise beeinflusst, ohne dass ein konkreter Sachverhalt erkennbar ist. Bewertungen ohne Kommentar suggerieren implizit einen Mangel oder eine Unzufriedenheit, die weder verifiziert noch widerlegt werden kann. Diese Wahrnehmung beeinträchtigt nicht nur das Vertrauen der Nutzer in mein Unternehmen, sondern auch die Integrität Ihrer Plattform, deren Zweck es ist, fundierte und nachvollziehbare Bewertungen zu ermöglichen.

Juristische Begründung

1. Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und Geschäftsschädigung

Nach § 824 BGB ist die Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Ansehen eines Unternehmens zu schädigen, rechtswidrig. Die Bewertung enthält keinen Kommentar, wodurch nicht nachvollziehbar ist, ob ein tatsächlicher Kundenkontakt stattgefunden hat. Auch wenn in der Bewertung keine expliziten Tatsachen geäußert wurden, wird implizit ein negativer Eindruck vermittelt, der nicht überprüfbar ist. Dieser Eindruck suggeriert unzutreffend, dass mein Unternehmen gravierende Mängel aufweist, was eine geschäftsschädigende Wirkung entfaltet.
Darüber hinaus greift hier § 823 Abs. 1 BGB, da die Bewertung ohne sachlichen Bezug zu einer Verletzung meiner allgemeinen Persönlichkeitsrechte führt. Dies betrifft insbesondere mein berufliches Ansehen sowie die wirtschaftlichen Interessen meines Unternehmens.
Die Störerhaftung nach § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB ist ebenfalls einschlägig. Als Plattformbetreiber sind Sie verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Kenntniserlangung zu prüfen und zu entfernen (§ 10 TMG). Die passive Rolle als Hoster entbindet nicht von der Pflicht zur Überprüfung und Entfernung, sobald ein Hinweis auf die Rechtswidrigkeit erfolgt.

2. Relevante Urteile

Die Rechtswidrigkeit solcher Bewertungen wird durch mehrere Urteile bestätigt:

  • BGH, Urteil vom 01. März 2016 (Az. VI ZR 34/15): Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Bewertungen ohne Tatsachengrundlage die Rechte des Bewerteten verletzen können.
  • OLG Dresden, Az. 4 U 1853/19: Hier wurde entschieden, dass Bewertungen ohne sachliche Grundlage unzulässig sind, da sie keine konkrete Grundlage zur Überprüfung bieten.
  • OLG Frankfurt, Az. 16 W 27/19: Das Oberlandesgericht hat verdeutlicht, dass Plattformbetreiber verpflichtet sind, unsubstantiierte Bewertungen zu entfernen.
  • OLG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2019 (Az. 7 U 101/18): Bewertungen ohne ausreichenden Bezug zum Bewertungsgegenstand können die Rechte des Betroffenen verletzen.
  • LG Augsburg, Urteil vom 17. September 2018 (Az. 022 O 560/18): Dieses Urteil bekräftigt, dass Plattformbetreiber unzureichend begründete Bewertungen entfernen müssen.
  • LG Lübeck, Urteil vom 13. Juni 2018 (Az. 9 O 59/17): Hier wurde klargestellt, dass eine 1-Sterne-Bewertung ohne Tatsachengrundlage eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.
  • OLG Köln, Urteil vom 23. Dezember 2022 (Az. 6 U 83/22): Das Gericht entschied, dass Bewertungen ohne Kommentar unzulässig sind, wenn keine über den bloßen Kontakt hinausgehende Kunden- oder Geschäftsbeziehung besteht.
  • LG Frankfurt, Urteil vom 03. Dezember 2020 (Az. 2-03 O 372/20): Es wurde entschieden, dass Plattformbetreiber verpflichtet sind, Bewertungen zu löschen, wenn diese nicht auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen.
  • OLG Köln, Beschluss vom 05. Oktober 2021 (Az. 15 W 35/21): Bewertungen ohne Bezug zum Bewertungsobjekt können rechtswidrig sein, da sie keinen Mehrwert für die Nutzer bieten.

Verstöße gegen Ihre Community-Richtlinien

Laut den Google Community-Richtlinien sind Bewertungen unzulässig, die keinen inhaltlichen Mehrwert bieten. Insbesondere im Abschnitt zu „Spam und gefälschten Inhalten“ wird klargestellt, dass Bewertungen, die keine nachvollziehbaren Inhalte enthalten, gegen die Richtlinien verstoßen (siehe: "Nicht themenbezogene Inhalte" https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114). Eine Bewertung ohne Kommentar erfüllt dieses Kriterium nicht, da sie weder konstruktive Kritik noch verwertbare Informationen enthält. Dies widerspricht dem Zweck Ihrer Plattform, Nutzern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Darüber hinaus mindern solche Bewertungen die Glaubwürdigkeit der Plattform und beeinträchtigen die Nutzererfahrung erheblich.

Forderung und Fristsetzung

Ich fordere Sie hiermit auf, die betreffende Bewertung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieses Schreibens zu überprüfen und zu entfernen.

Zusammenfassende Begründung:

  • Der Bewerter ist in unseren Kundendaten nicht auffindbar.
  • Die beschriebenen Leistungen stimmen nicht mit unserem Angebot überein.
  • Ich vermute, dass es sich um eine Fake-Bewertung handelt.
  • Die Bewertung ist aus den o.g. Gründen juristisch unzulässig.


Sollte dies nicht geschehen, werde ich rechtliche Schritte einleiten, einschließlich einer Unterlassungsklage und der Einleitung eines Verfahrens zur Offenlegung der Daten des Verfassers gemäß § 14 Abs. 2 TMG. Dabei behalte ich mir ausdrücklich vor, auch eine Haftung nach dem Prinzip der Störerhaftung geltend zu machen, da Sie als Plattformbetreiber für die Überprüfung und Entfernung rechtswidriger Inhalte mitverantwortlich sind.
Ich gehe davon aus, dass Google die Rechtslage sorgfältig prüft und den Sachverhalt im Einklang mit geltendem Recht sowie den eigenen Richtlinien löst.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um eine schriftliche Rückmeldung über die eingeleiteten Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

 Bitte beachten: Wenn Du den Widerspruch zu der schlechten Bewertung eingereicht hast, heißt es zunächst warten. Dies können durchaus auch mehrere Wochen sein. Warte ab, bis Du eine Rückmeldung von Google erhältst. Eine mehrfache Einreichung führt zur deutlichen Verlangsamung des Prozesses und kann eine erfolgreiche Löschung ganz verhindern.

 

Wagnernet.org


Ideen für das LAN, KI Integration & Co

 
Auf dieser Seite stelle Dir Themen wie eine Einführung zu einem Voice- KI- Assisten, Tipps & Tricks zu ChatGPT, NAS-Server (Network Attached Storage) und die Einrichtung einer persönlichen Cloud vor. Weitere aktuelle und praktische KI- Anwendungen sollen auch nicht zu kurz kommen. Du findest hier Schritt-für-Schritt-Anleitungen, mit denen Du zum Beispiel sicher vom Internet auf Dein Intranet zugreifen oder Dein NAS als FTP-Server nutzen kannst. Zusätzlich biete ich Dir praktische Tipps und Bugfixes, um Dein Heimnetzwerk sicherer und effizienter zu gestalten. Diese Seite richtet sich an Einsteiger genauso wie an erfahrene Nutzer, die ihre Netzwerke optimieren möchten. Mein Ziel ist es, Dir verständliche und praxisnahe Lösungen anzubieten, damit Du Deine digitale Infrastruktur zu Hause verbessern kannst.
 

Kontaktiere mich

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.
Kontakt
Deom Image

Wagnernet.org

Das Wichtigste an einem Template sollte die einfache Handhabung, die Flexibiltät und der Support sein. Google und andere Suchmaschinen ist es hinlänglich egal, ob der Header unten oder oben ist, oder ob die Slideshow sich mit tollen Effekten bewegt. Im Internet geht es ausschließlich um individuellen Inhalt und deren Lesbarkeit.

Adresse

wagnernet.org
88512 Mengen

07576 8899555
webmaster@wagnernet.org